Elektrovelos

Was ist ein Pedelec?
Das Pedelec ist eine allgemeine Bezeichnung für ein Fahrrad mit Trethilfe durch einen Elektro-Hilfsmotor. Pedelec steht für Pedal Electric Cycle. Der Elektromotor gibt seine Leistung zur Tretkraft hinzu. Ohne Treten (oder Kurbelbewegung) gibt der Motor keine Leistung ab. Pedelecs unterscheiden sich von einem gewöhnlichen Fahrrad durch einen zusätzlichen Elektromotor, einen Akkumulator, eine Steuerelektronik für den Motor sowie einen Sensor für die Kurbelbewegungserkennung. Die meisten Modelle verfügen darüber hinaus über eine Batterieladeanzeige und eine Motorkrafteinstellung, entweder stufenlos oder in Unterstützungsstufen eingeteilt. Die alle hier angebotenen Elektrovelos sind Pedelecs, entsprechen der CH/EU Strassenverkehrszulassung mit einer Geschwindigkeit (Tretunterstützung) bis 25 km/h, max. 250 Watt Motorenleistung und kann mit Velovignette gefahren werden.

Fahrrad mit limitierter Tretunterstützung
Ein Fahrrad mit beschränkter Tretunterstützung wird in Deutschland Pedelec genannt, es werden jedoch auch die Ausdrücke E-Bike, Elektrorad oder Elektrovelo verwendet. Die Bezeichnung begrenzte Tretunterstützung bedeutet, dass der Elektromotor nur anspringt, wenn in die Pedalen getreten wird. Der Motor unterstützt also lediglich, und dies nur solange, als das Fahrzeug eine gewisse Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten hat. Die EU-Richtlinien limitieren die mittlere Leistung des Motors auf 250 W. E-Bikes mit Geschwindigkeitsbegrenzung erlauben ein Vorwärtskommen ohne große Anstrengung. Das hier genannte Verkehrsmittel gilt offiziell als Fahrrad. In der Schweiz muss es als Fahrrad versichert werden, das Helmtragen wird empfohlen, jedoch nicht vorgeschrieben.

Fahrrad mit unlimitierter Tretunterstützung
Im schweizerischen Sprachgebrauch wird nicht unterschieden zwischen der oben genannten limitierten Tretunterstützung und einer unlimitierten Tretunterstützung. Beide Fahrzeugkategorien werden als E-Bikes oder Elektrovelos bezeichnet. Ein Fahrrad mit unbeschränkter Tretunterstützung funktioniert wie das oben genannte, die Tretunterstützung erlischt jedoch nicht beim Überschreiten einer Grenzgeschwindigkeit, bis 45 km/h werden so erreicht. E-Bikes ohne Geschwindigkeitsbegrenzung erlauben ein Mitfahren im Stadtverkehr ohne Probleme. Das hier genannte Verkehrsmittel muss in der Schweiz die Mofakennzeichnung tragen und auch als solches versichert werden. Das Helmtragen wird empfohlen, jedoch nicht vorgeschrieben. Abgesehen von der höheren Geschwindigkeit unterscheiden sich die Fahrräder mit beschränkter und unbeschränkter Tretunterstützung in der Handhabung und im Fahrverhalten nur wenig, der Unterschied besteht in der gesetzlichen Handhabung.

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